06.03.2024

Allianz MeinZahnschutz100 ZS100 (interessant für unsere Kinder)

Ein Lächeln für die Zukunft!

Liebe Eltern,

das strahlende Lächeln unserer Kinder ist unbezahlbar und ein Ausdruck ihrer Lebensfreude. Um sicherzustellen, dass ihre Zähne gesund und schön bleiben, ist eine umfassende kieferorthopädische Versorgung wichtig. Aus diesem Grund möchte ich euch den Zahnzusatztarif ZahnSchutz 100 (ZS100) der Allianz vorstellen, der unter anderem sehr interessante Leistungen im Bereich Kieferorthopädie für unsere Kinder beinhaltet. Wie ihr es von mir gewohnt seid habe ich für euch den Tarif genau unter die Lupe genommen und stelle euch die Informationen gerne zur Verfügung.

Zahnärztliche Behandlung – In welchem Umfang wird für Zahnbehandlung geleistet?
 
Erstattet werden zusammen mit der GKV-Leistung 100% der Aufwendungen für Zahnbehandlung. Erstattungsfähig sind mit Ausnahme von Inlays die Aufwendungen für: allgemeine zahnärztliche Leistungen, konservierende Leistungen einschließlich Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen, zahnchirurgische Leistungen einschließlich Wurzelkanalbehandlungen und Wurzelspitzenresektionen, Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums einschließlich VECTOR-Technologie, Schleimhauttransplantation, Bakterien- /DNA-Test, mikrobiologischer Diagnostik (Speicheltest), Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Knochen oder Knochenersatzmaterial, der gesteuerten Geweberegeneration zur Wachstumsförderung von geschädigtem Gewebe des Zahnhalteapparats sowie den zusätzlichen Einsatz eines Operationsmikroskops oder Lasers.
Bes. Schmerzausschaltung – Wird für besondere Schmerzausschaltungsmaßnahmen erstattet?
 
Erstattet werden 100% für schmerzlindernde Behandlungen. Dazu zählen insbesondere: zahnärztliche Akupunktur, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Hypnose, Lachgas-Sedierung oder Vollnarkose.
Professionelle Zahnreinigung – In welchem Umfang wird für professionelle Zahnreinigung/Prophylaxe geleistet?
 
Erstattet werden 100% der Aufwendungen (abzüglich GKV-Vorleistung) für prophylaktische Leistungen einschließlich professioneller Zahnreinigung. Dazu gehören etwa Fissuren-Versiegelungen, das Entfernen der Beläge auf Zahn- oder Wurzel-Oberflächen (einschließlich der Reinigung von Zahn-Zwischenräumen), das Entfernen des Biofilms, die Oberflächen-Politur oder geeignete Fluoridierungsmaßnahmen.
Zahnersatz – In welchem Umfang wird für Zahnersatz geleistet?
 
Erstattet werden zusammen mit der GKV-Leistung 100% der Aufwendungen für Zahnersatz. Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für prothetische Leistungen, einschließlich Brücken, Stiftzähnen, Kronen, Teilkronen, Keramikverblendschalen (Veneers), Kunststoff-und Keramikverblendungen für alle Zähne sowie auf Implantaten sitzendem Zahnersatz (Suprakonstruktionen), die in diesem Zusammenhang stehenden funktionsanalytischen und -therapeutischen Leistungen (Gnathologie) einschließlich Aufbiss-Behelfen und Schienen, den zusätzlichen Einsatz eines Operationsmikroskops oder Lasers sowie die mit den genannten Leistungen im Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen.
Zahnaufhellende Maßnahmen (Bleaching) – Werden die Aufwendungen für zahnaufhellende Maßnahmen (Bleaching) erstattet?
 
Ja, Aufwendungen für eine Zahnaufhellung (Bleaching) werden zu 100 % abzüglich der Vorleistung der Grundabsicherung erstattet, max. 150 Euro innerhalb von 2 Versicherungsjahren.
Kieferorthopädie – Wie hoch ist der Erstattungssatz für kieferorthopädische Maßnahmen?
 
Für Personen bis zum 21. Geburtstag werden 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen abzüglich der Vorleistung der Grundabsicherung erstattet. (75 % wenn ein Privat-Arzt oder Privat-Zahnarzt behandelt hat, der keine Kassenzulassung hat.) Für Personen, die älter als 20 Jahre alt sind git: Erstattet werden zusammen mit der GKV-Leistung 100 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Leistungen, die wegen eines Unfalls erforderlich werden oder die wegen einer angeborenen Missbildung des Gesichts oder der Kiefer, einer skelettalen Dysgnathie oder einer verletzungsbedingten Kieferfehlstellung erforderlich sind. Diese Aufwendungen müssen im Rahmen einer kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädischen Behandlung entstanden sein.
Material- und Laborkosten – Werden Material- und Laborkosten erstattet?
 
Erstattet werden gemäß der tariflichen Erstattungsprozentsätze die Aufwendungen für Material- und Laborkosten.
Inlays – Werden Einlagefüllungen (Inlays) erstattet?
 
Ja, zusammen mit der GKV werden 100 % der Aufwendungen für Inlays (Einlagefüllungen) aus Kunststoffen, Edelmetallen, Keramikmaterial (auch auf Goldgerüst) und Glaskeramikund die hiermit in Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen sowie verordneten Arzneimittel.
GOZ Zahnersatz – Wird auf die Einhaltung der Gebührenordnung bei Zahnersatz verzichtet?
 
Nein, Erstattung bis zum Höchstsatz der GOZ.
Heil- und Kostenplan – Ist dem Versicherer vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen?
 
Bei Zahnersatz, Inlays, implantologischen Leistungen sowie Kieferorthopädie wird empfohlen, nach Befunderhebung einen Heil- und Kostenplan einzureichen.
Zahnstaffel – Sieht der Tarif eine Zahnstaffel vor?
 
Für alle versicherten Leistungen gelten pro versicherte Person folgende Erstattungshöchstbeträge: 1.000 Euro während des ersten Versicherungsjahres, 2.500 Euro während der ersten beiden Versicherungsjahre, 4.000 Euro während der ersten 3 Versicherungsjahre, ab dem 4. Versicherungsjahr unbegrenzt. Bei Wechsel aus einem bei der Allianz abgeschlossenen Tarif, der Leistungen für zahnärztliche Heilbehandlung beinhaltet, wird die Versicherungsdauer im bisherigen Tarif auf die Dauer der ab Versicherungsbeginn geltenden Erstattungshöchstbeträge angerechnet.
Wegfall der Zahnstaffel bei Unfall – Entfällt die mögliche Zahnstaffel bei Unfall?
 
Ja
Besonderheiten – Gibt es Besonderheiten?
 
Nein.
Implantate – Wie werden Implantate erstattet?
 
Erstattet werden zusammen mit der GKV-Leistung 100 % der Aufwendungen für implantologische Leistungen, auch für die in diesem Zusammenhang anfallenden chirurgischen Leistungen, zum Beispiel der Aufbau des Kieferknochens (Augmentation)
GOZ Behandlung – Wird auf die Einhaltung der Gebührenordnung bei Zahnbehandlung verzichtet?
 
Nein, bei einer medizinisch notwendigen zahnärztlichen Heilbehandlung werden die berechnungsfähigen Aufwendungen nach der jeweils geltenden Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet.
Allgemein
 
 
 
Erstattung ohne GKV-Vorleistung – Wird auch ohne Vorleistung der GKV geleistet?
 
Wenn ein Privat-Arzt oder Privat-Zahnarzt behandelt hat, der keine Zulassung bei der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung hat, werden für Zahnbehandlung 75% (statt 100 %), bei Zahnersatz und Kieferorthopädie 75 % (statt 100 %) der erstattungsfähigen Aufwendungen gezahlt.
Geltungsbereich – Wie lange besteht Versicherungsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland?
 
Während der ersten 2 Monate eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland, besteht ohne eine besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Eine darüber hinaus gehende Vereinbarung ist möglich.
Kündigungsrechtverzicht – Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht?
 
Ja.
Kündigungstermin – Ist der 31.12. des Jahres der mögliche Kündigungstermin?
 
Eine Kündigung kann zum Ende des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Kündigungserklärung folgt. Es gilt jedoch die Mindestversicherungsdauer von 2 Versicherungsjahren.
Mindestlaufzeit des Vertrages – Wie lang ist die Mindestlaufzeit des Vertrages?
 
2 Versicherungsjahre.
Niedrigere SB für Kinder – Ist die Selbstbeteiligung bei Kindern und Jugendlichen hälftig?
 
Da dieser Tarif keine absolute Selbstbeteiligung vorsieht, entfällt die Fragestellung.
Tariflicher Selbstbehalt – Auf welche Teilbereiche bezieht sich der tariflich vereinbarte Selbstbehalt?
 
Dieser Punkt entfällt, da die Tarifstufe keinen absoluten Selbstbehalt vorsieht.
Wartezeiterlass – Wird auf die Wartezeiten verzichtet oder erfolgt eine Anrechnung?
 
Es bestehen keine Wartezeiten.
Auslandsreiseschutz – Besteht Auslandreisekrankenversicherungsschutz?
 
Nein, keine Leistungen.
Optionstarif – Handelt es sich um einen Optionstarif?
 
Nein.
Dauerhafter Wegzug ins Ausland – Ist die Fortführung des Versicherungsschutzes bei einem dauerhaften Wegzug ins außereuropäische Ausland möglich?
 
Versicherungsfähig sind Personen, solange für sie eine Grundabsicherung bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) oder aus der Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis besteht. Bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit endet die Versicherung zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit nicht mehr erfüllt ist.

Steigt der Beitrag während der Laufzeit? 

Die Beiträge verändern sich automatisch bei Erreichen der jeweiligen Altersstufen.

Alter                     mtl. Beitrag
0-20                       17,47 €
21-30                      18,77 €       
31-40                      29,88 €
41-50                      41,73 €
51-60                      56,93 €
ab 61                      65,63 €

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