21.03.2024

Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse

Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen in Deutschland! Und die Frage nach der passenden Privathaftpflichtversicherung erreicht mich sehr oft von meinen Mandantinnen und Mandanten. Einer meiner Lieblinge ist die Haftfpflichtkasse aus Darmstadt. Sie hat einfach ein sehr gutes Preis & Leistungsverhältnis und zusätzliche einen tollen Service im Marktvergleich! Die Haftpflichtkasse hat 3 Tarife (Einfach Gut, Einfach Besser und Einfach Komplett). Wir schauen uns den stärksten Tarif Einfach Komplett näher an. Die anderen zwei Tariflinien lassen wir außen vor, da es sich meiner Meinung nach wegen ein paar gesparten Euros nicht lohnt die Tarife näher zu betrachten bzw. abzuschließen. Zu 85 % meiner Anfragen empfehle ich die Haftpflichtkasse mit dem Tarif Einfach Komplett. Natürlich gibt es auch Ausnahmen (bei „Sondersituation, Berufen usw.), aber für die meisten Mandantinnen und Mandanten passt die Haftpflichtkasse einfach richtig gut. Jetzt geht es ans Eingemachte – viel Spaß beim Lesen. 🙂

AGG-Klausel (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

Mitversichert ist die Haftpflicht des VN als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

Bedingungsupdate
Mitversichert. Werden die dieser Privathaftpflicht-Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.

Best-Leistungs-Garantie
Mitversichert ist die Erweiterte Vorsorge (Best-Leistungs-Garantie). Versichert sind anderweitig versicherbare Haftungsansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes, – die im Rahmen des vereinbarten Vertrages nicht mitversichert sind, – jedoch durch einen anderweitigen Tarif zur privaten Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt des Schadeneintrittes eingeschlossen sind, automatisch entsprechend den dortigen Versicherungsbedingungen mitversichert. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind, dass – die Versicherbarkeit des VN durch den anderweitigen Versicherer möglich gewesen wäre; – der Tarif für die Allgemeinheit zugänglich ist; – der Versicherer in Deutschland zum Betrieb zugelassen ist; – auch die weiteren vertraglich geregelten Voraussetzungen des anderweitigen Tarifes für einen Anspruch auf Versicherungsleistung gegeben sind; – der VN den Nachweis (in Form von Versicherungsbedingungen) über den anderweitig zum Schadenzeitpunkt möglichen Versicherungsschutz erbringt. Die Entschädigungsleistung ist auf die bei der Haftpflichtkasse vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Außerdem gilt: Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass der VN durch die Vertragsbedingungen zur Privathaftpflicht-Versicherung des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wäre, wird die Haftpflichtkasse nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags regulieren. Der VN hat in diesem Fall dieBedingungen des Vorversicherers zur Verfügung zu stellen. Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass – ununterbrochen Versicherungsschutz bestand; – die bei der Haftpflichtkasse versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleistung darstellt.

Deckungssumme Personenschäden
70.000.000 EUR – je geschädigte Person max. 15 Mio. EUR

Deckungssumme Sachschäden
70.000.000 EUR
Deckungssumme

Vermögensschäden
70.000.000 EUR

Deckungssummen Pauschal
Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal

Digitale Police
Ja

Eheähnlicher Lebenspartner
Entfällt, wenn Singletarif abgeschlossen wird.

Eintrittsalter
bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres

Familienverbund integrierte Personen
Entfällt, wenn Singletarif abgeschlossen wurde.

Forderungsausfalldeckung
Mitversichert. Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

Im Haushalt lebende Elternteile oder Verwandte
Entfällt, wenn Singletarif abgeschlossen wurde.

Mitversicherung Kinder 
Nein, nicht mitversichert, wenn Singletarif gewählt wurde.

Nicht deliktfähige Kinder
Entfällt, wenn Singletarif abgeschlossen wurde.

Personenschäden der versicherten Personen untereinander
Entfällt, wenn Singletarif gewählt wurde.

Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen
Mitversichert ist die Haftpflicht wegen Schäden aus Persönlichkeitsrechts- oder Namensrechtsverletzungen.

Rechtsschutz für Forderungsausfalldeckung
Mitversichert ist der Schadenersatzrechtsschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung gemäß den beiliegenden Zusatzbedingungen.

Regressansprüche
Mitversichert sind Ansprüche nach § 114,4 Abs. 1 SGB X und § 86 VVG übergegangenen Regressansprüche der Sozialversicherungsträger, Träger der Sozialhilfe und privaten Krankenversicherungsträger sowie etwaige übergangsfähige Regressansprüche von öffentlichen und privaten Arbeitgebern und sonstigen Versicherern.

Selbstbeteiligung
0 EUR oder 125 EUR möglich

Umweltschadensgesetz
Mitversichert sind den VN betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.

Verzicht auf Deckungssummenbegrenzung
Nein, der Versicherer leistet bei der Deckungssumme für Personenschäden eine Höchstersatzleistung von max. 15.000.000 EUR je geschädigte Person.
Vorsorgeversicherung
Mitversichert. Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung auf den Betrag von EUR 10.000.000 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.

Allmählichkeitsschäden
Mitversichert.

Gewässerschadenhaftpflicht (Heizöltank)
Mitversichert. Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber der VN ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz ausschließlich für die nachfolgend genannten Anlagen. – ein Heizöltank (Batterietanks gelten als ein Tank) zur Versorgung des selbst genutzten Risikos (Postanschrift/private Anschrift des VN) ohne Begrenzung des Gesamtfassungsvermögens. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass – bei unterirdischen Tanks a) die Pr
Gewässerschadenrestrisiko
Mitversichert.
Kleingebinde
Mitversichert sind Kleingebinde bis 100 l/kg je Einzelgebinde und mit einem Gesamtfassungsvermögen bis 1.000 l/kg.

Mietsachschäden
Mitversichert ist im Rahmen der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme die Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

Mietsachschäden Hotels / Ferienwohnungen
Mitversichert ist die Haftpflicht aus der Beschädigung von beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften (Ferienwohnung/-haus, Hotelzimmer, Schiffskabine, Schlafwagenabteil sowie fest installierter Wohnwagen und Campingcontainer).

Photovoltaikanlage
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN aus der Unterhaltung von Photovoltaikanlagen/Solaranlagen (auch Luft-, Erd- und Wasserwärmeanlagen, Kleinwindanlagen, Mini-Blockheizkraftwerken). Der Versicherungsschutz bezieht sich auf – die Verkehrssicherungspflicht sowie – die Einspeisung des Stroms in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens (gilt auch bei einer Gewerbeanmeldung). Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden an elektrischen Leitungen auf fremden Grundstücken.

Schäden durch häusliche Abwässer
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN wegen Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.

Selbstbewohnte eigene oder gemietete Immobilien Ausland
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN als Inhaber (1) einer oder mehrerer in Europa gelegener Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnung(en). Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. (2) von zwei in Europa gelegenen Einfamilienhäusern (Doppelhaushälfte, Reihenhaus), (3) eines in Europa gelegenen Wochenend-/Ferienhauses (auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierte Wohnwagen sind einem Wochenendhaus gleichgestellt), (4) als Miteigentümer der zum Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) gehörenden Gemeinschaftsanlagen, z. B. gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Garagenhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter, Wäschetrockenplatz, sofern sie vom VN ausschließlich zu Wohnzwecken (inklusive eines selbstgenutzten Arbeitszimmers) verwendet werden, einschließlich der zugehörigen Garagen und Gärten, vorhandener Flüssiggastanks, eines Swimmingpools oder eines Teiches sowie eines Schrebergartens. (5) von unbebauten Grundstücken in Europa bis zu einer Gesamtfläche von 20.000 qm. Das Grundstück gilt auch als unbebaut, selbst wenn sich ein kleineres Gebäude oder ein sonstiger Bau bis 20 qm Grundfläche auf dem Grundstück befindet. Mitversichert ist bei einem Auslandsaufenthalt außerdem die Haftpflicht aus dem Eigentum, der Benutzung und Anmietung von Ferienhäusern, Wohnungen, oder der Anmietung von Häusern.

Selbstbewohnte eigene oder gemietete Immobilien Inland
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN als Inhaber (1) einer oder mehrerer in Europa gelegener Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnung(en). Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. (2) von zwei in Europa gelegenen Einfamilienhäusern (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) oder eines im Inland gelegenen Mehrfamilienhauses, (3) eines in Europa gelegenen Wochenend-/Ferienhauses (auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierte Wohnwagen sind einem Wochenendhaus gleichgestellt), (4) als Miteigentümer der zum Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) gehörenden Gemeinschaftsanlagen, z. B. gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Garagenhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter, Wäschetrockenplatz, sofern sie vom VN ausschließlich zu Wohnzwecken (inklusive eines selbstgenutzten Arbeitszimmers) verwendet werden, einschließlich der zugehörigen Garagen und Gärten, vorhandener Flüssiggastanks, eines Swimmingpools oder eines Teiches sowie eines Schrebergartens. (5) von unbebauten Grundstücken in Europa bis zu einer Gesamtfläche von 20.000 qm. Das Grundstück gilt auch als unbebaut, selbst wenn sich ein kleineres Gebäude oder ein sonstiger Bau bis 20 qm Grundfläche auf dem Grundstück befindet.

Umbaumaßnahmen
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von EUR 500.000 EUR je Bauvorhaben. Für Bauvorhaben am selbst genutzten Risiko (Postanschrift/private Anschrift des VN) gilt die Haftpflicht ohne Begrenzung der Bausumme mitversichert.

Unbebaute Grundstücke
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN als Inhaber von unbebauten Grundstücken in Europa bis zu einer Gesamtfläche von 20.000 qm. Das Grundstück gilt auch als unbebaut, selbst wenn sich ein kleineres Gebäude oder ein sonstiger Bau bis 20 qm Grundfläche auf dem Grundstück befindet.

Vermietete Immobilien Ausland (keine Eigentumswohnung)
Nein, nicht mitversichert.

Vermietete Immobilien Inland (keine Eigentumswohnung)
Mitversichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die genannten Risiken auch auf die Haftpflicht aus der Vermietung von (1) nicht mehr als 2 Wohneinheiten oder bis zu einem Bruttojahresmietwert von 35.000 EUR (Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung oder Mehrfamilienhäuser) im selbst genutzten Risiko (Postanschrift/private Anschrift des VN) sowie Garagen bzw. Stellplätzen; (2) Zimmern an Urlauber im selbst genutzten Risiko (Postanschrift/private Anschrift des VN), sofern nicht mehr als 8 Betten abgegeben werden und sofern kein Ausschank nach dem Gaststättengesetz erfolgt; (3) einzelnen Räumen (keine abgeschlossenen Wohneinheiten) im selbst genutzten Risiko (Postanschrift/private Anschrift des VN), auch zur gewerblichen Nutzung; (4) im Inland gelegenen Eigentumswohnungen, auch an Feriengäste; Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. (5) aus der Verpachtung der unbebauten Grundstücke.

Vermietung von Eigentumswohnungen
Mitversichert ist die Haftpflicht aus der Vermietung von im Inland gelegenen Eigentumswohnungen, auch an Feriengäste.

Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit
Mitversichert. Wird der VN vor Vollendung des 58. Lebensjahres unverschuldet und unfreiwillig arbeitslos, wird der Versicherungsvertrag bei fortbestehendem Versicherungsschutz für max. 12 Monate beitragsfrei gestellt. Leistungsvoraussetzungen: a) Stand der VN bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis (keine geringfügige Beschäftigung) und b) bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und c) ist der Beitrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt, so wird der Versicherungsvertrag für max. 12 Monate beitragsfrei gestellt. Dies gilt ab der Beitragsfälligkeit, die der Meldung an den Versicherer über die bestehende Arbeitslosigkeit folgt. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. d) Das Arbeitsverhältnis unterlag dem deutschen Arbeitsrecht.

Beschäftigte Personen
Mitversichert.

Diensthaftpflicht Lehrer
Nein, nicht mitversichert.

Diensthaftpflicht Lehrer (Partner)
Nein, nicht mitversichert.

Diensthaftpflicht Verwaltungsbeamte
Nein, nicht mitversichert.

Diensthaftpflicht Verwaltungsbeamte (Partner)
Nein, nicht mitversichert.

Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen
Mitversichert als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.

Ehrenamtliche Tätigkeiten
Mitversichert ist die Haftpflicht aus einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements.

Fachpraktischer Unterricht / Betriebspraktika
Mitversichert ist die Haftpflicht aus der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht, z. B. Laborarbeiten, einer Fach-, Gesamt- und Hochschule oder Universität. Mitversichert gilt die Haftpflicht wegen Schäden an Laborgeräten (auch Maschinen) der genannten Institutionen im Rahmen der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme. – aus der Teilnahme an Betriebspraktika, Ferienjobs.

Nebenberufliche Tätigkeit
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN aus selbstständigen Nebentätigkeiten.
Leistungsvoraussetzungen: – selbstständige Tätigkeit, die in der Freizeit des VN ausgeübt wird; der überwiegende Lebensunterhalt wird anderweitig bestritten. – wird in/von der ansonsten selbst genutzten Wohnung bzw. dem selbst genutzten Einfamilienhaus betrieben. – kein Personal, – Der Umsatz in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadeneintritt betrug höchstens 22.000 EUR.

Tagesmutter / Betreuer / Vormund (nicht gewerblich)
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN aus der Tätigkeit als Tagesmutter (Tageseltern), insbesondere der sich daraus ergebenden Aufsichtspflicht, auch wenn es sich bei dieser Tätigkeit um eine Berufsausübung handelt. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus der Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben und Institutionen. Mitversichert ist die Haftpflicht der Tageskinder während der Obhut bei den Tageseltern. Erlangt das Tageskind Versicherungsschutz aus einem anderen fremden Haftpflichtversicherungsvertrag, so entfällt insoweit der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. Zeigt der VN den Versicherungsfall zur Regulierung zu diesem Vertrag an, so erfolgt eine Vorleistung im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen. Versichert sind auch Haftpflichtansprüche der Tageskinder gegenüber den Tageseltern und deren eigenen Kindern wegen Personenschäden.

Auslandsaufenthalt außerhalb Europa (weltweit)
Unbegrenzt

Auslandsaufenthalt innerhalb Europa (Monate)
Unbegrenzt

Ausübung von Sport
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN aus der Ausübung von Sport. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus einer jagdlichen Betätigung.

Betankungsschäden an geliehenen Kfz
Mitversichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die an fremden gemieteten Kfz durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoffen entstehen. Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem VN oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.

Cyber/Internetschutz
Mitversicherbar durch Beitragszuschlag ist der Baustein „Internet Rechtsschutz – JurCyber Privat“ (optional). Dieser enthält folgende Absicherungen: – Telefonische Rechtsberatung in privaten Rechtsangelegenheiten (Internetrisiko); – Hilfe bei Cyber-Mobbing: Psychologische Akutintervention; Individuelles Reputationsmanagement bis 30.000 EUR (Identitätsschutz im Internet); – Löschung rufschädigender Inhalte bis 5.000 EUR, SB 50 EUR; -Beratungs-Rechtschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet bis 500 € pro Kalenderjahr; – Aktiver Straf-Rechtsschutz wegen Schädigung der eigenen E-Reputation oder Identitätsmissbrauch.

Drohnen
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von (1) solchen Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, (2) versicherungspflichtigen Flugmodellen (z.B. privat genutzte Drohnen), Ballonen und (Sportlenk-)Drachen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, verursacht werden.

Eigene Motorboote (PS)
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden Wasserfahrzeugen: eigene Wasserfahrzeuge mit einer Motorstärke bis maximal 15PS/11,03 kW, soweit, – für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist und – kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.

Eigene Segelboote (Segelfläche in qm)
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden Wasserfahrzeugen: eigene Segelboote mit einer Segelfläche bis maximal 25 qm, sofern hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.

Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten. Der VN ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine auszutauschenden, zuübermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.

Fahrzeuge zu Lande
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kfz und Kfz-Anhängern: (1) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrenden Kfz ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit; (2) Kfz mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; (3) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; (4) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; (5) Kfz-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nichtöffentlichen Wegen und Plätzen verkehren. Versichert ist die Haftpflicht des VN wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- Modellfahrzeugen.
Fahrzeuge zu Wasser
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden Wasserfahrzeugen: (1) eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze; (2) fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze; (3) eigene Segelboote mit einer Segelfläche bis max. 25 qm, sofern hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist; (4) eigene und fremde Windsurfbretter; (5) fremde Wasserfahrzeuge mit Motoren soweit – diese nur gelegentlich gebraucht werden und – für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. (6) eigene Wasserfahrzeuge mit einer Motorstärke bis max. 15PS/11,03 kW, soweit, – für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist und – kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Versichert ist darüber hinaus die Haftpflicht des VN wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht werden, soweit der VN nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird. Versichert ist die Haftpflicht des VN wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von ferngelenkten Wasser-Modellfahrzeugen.

Fahrzeuge zur Luft
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von (1) solchen Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, (2) versicherungspflichtigen Flugmodellen (z.B. privat genutzte Drohnen), Ballonen und (Sportlenk-)Drachen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, verursacht werden. Versichert ist darüber hinaus die Haftpflicht des VN wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der VN nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.

Fremde Pferde / Fuhrwerke
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN -als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Pferde, -als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, -als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine andere Haftpflichtversicherung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.

Gelegentliches Hüten fremder Hunde
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN -?als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Pferde, -als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, -als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine andere Haftpflichtversicherung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.

Kaution Europa
500.000 EUR

Kaution weltweit
500.000 EUR

Kitesailing
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN die verursacht werden durch den Gebrauch von Kitesport-Geräten.

Mallorca-Deckung
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kfz wegen Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland (einschließl. den Kanarischen Inseln, Azoren und Madeira) eintreten. Als Kfz gelten: -PKW, -Krafträder, -Wohnmobile bis max. 4 t Gesamtgewicht soweit nach Bauart und Ausstattung zur Beförderung von max. 9 Personen (inkl. Führer) bestimmt sind. Versicherungsschutz auch für das Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck oder Bootsanhängern.

Surfbretter
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden Wasserfahrzeugen: eigene und fremde Windsurfbretter.

Waffenbesitz
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.

Wilde Tiere (Schlangen, Exoten etc.)
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN aus der erlaubten privaten Haltung und Hütung von wilden Tieren in seinem Haushalt, sofern hierfür kein Haltungsverbot besteht. Aufwendungen die im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen der wilden Tiere entstehen, sind im Rahmen der Versicherungssumme bis 5.000 EUR je Schadenereignis mitversichert.

Zahme Haustiere und gezähmte Kleintiere
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen. Versichert ist die Haftpflicht des VN als Halter von Blinden- und Behindertenbegleithunden, soweit Versicherungsschutz nicht über eine andere Haftpflichtversicherung besteht.

Sonstiges
Abhandenkommen fremder Sachen
Mitversichert ist die Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.

Be- und Entladeschäden
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN als Halter eines Pkw wegen Schäden, die beim Be- oder Entladen seines Pkw verursacht wurden.
Beschädigung fremder beweglicher Sachen (gemietet / geliehen / gepachtet)
Mitversichert ist die Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen, auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Gefälligkeitshandlungen
Mitversichert. Der Versicherer verzichtet im Schadenfall auf den Einwand, dass es sich um einen Schaden aus einem Gefälligkeitsverhältnis handelt.

Neuwert
Mitversichert ist die Neuwertentschädigung bei Beschädigung fremder und eigener Sachen. Der Versicherer leistet auf Wunsch des VN für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Voraussetzungen für die Neuwertentschädigung sind, dass der beschädigte/zerstörte Gegenstand zum Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum ist. Versichert ist zusätzlich die Differenz zwischen dem Zeitwert zum Neuwert, wenn der VN oder eine mitversicherte Person einen Sachschaden erlitten hat und ein anderer Privathaftpflichtversicherer eine Schadenersatzleistung zum Zeitwert erbracht hat. Voraussetzungen für die Neuwertentschädigung sind, dass der beschädigte/zerstörte Gegenstand zum Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 24 Monate ab Kaufdatum ist und die Regulierung des anderen Versicherers zum Zeitwert vorgelegt wird. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt in beiden Fällen dem VN. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme bis 5.000 EUR je Schadenereignis. Wird ein beschädigtes Elektrogerät durch ein Elektrogerät mit einer besseren Energieeffizienz (EU-Energielabel) ersetzt, erstattet der Versicherer zusätzlich bis zu 20 % vom Kaufpreis des zerstörten Elektrogerätes, maximal zusätzlich 1000 EUR zur vereinbarten Höchstersatzleistung. Ausgeschlossen sind Schäden an: – mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art; – Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme; – Film- und Fotoapparate; – tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte; – Brillen jeder Art. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem VN.

Sonstiges
Mitversichert sind außerdem: – Eigene Schäden, die dem VN durch dessen deliktunfähigen Enkelkinder entstehen bis 1.000 €; – Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers/Dienstherren gegen VN bis 10.000 €; – Glasschäden im selbstbewohnten Mietobjekt, sofern keine Glas-Versicherung besteht; – Schäden beim Öffnen der KFZ Tür bis 10.000 €, SB 150 €; – Reinigungs- & Pflegearbeiten an geliehenen KFZ bis 10.000 €, SB 150 €; – Car-Sharing: Übernahme Vollkasko SB bis 250 €; Übernahme Vollkasko SB bei „gesharten“ Elektroautos bis 500 €; Schäden an gemieteten E-Scootern bis 500 €, SB 150 €; Beschädigung, Abhandenkommen, Verlust von gemieteten, geliehenen (Elekto-)Fahrrädern bis 5.000 €; -Notfallhelfer; – Opferhilfe bis 50.000 €; – Beitragsfreie Exzedentendeckung bis 12 Monate; – Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. Strafrecht Plus Privat (optional): – Strafrecht Plus Privat Versicherungssumme je Schadenereignis 1 Mio. €, SB 125 €; – Abwehr unberechtiger Ansprüche aus behaupteten Vorsatzschäden (z.B. Beleidigung, Körperverletzung, Unterlassene Hilfeleistung, Steuerhinterziehung). Mitversicherbar durch Beitragszuschlag ist der Baustein „Internet Rechtsschutz – JurCyber Privat“ (optional). Dieser enthält folgende Absicherungen: – Telefonische Rechtsberatung in privaten Rechtsangelegenheiten (Internetrisiko); – Hilfe bei Cyber-Mobbing: Psychologische Akutintervention; Individuelles Reputationsmanagement bis 30.000 EUR (Identitätsschutz im Internet); – Löschung rufschädigender Inhalte bis 5.000 EUR, SB 50 EUR; -Beratungs-Rechtschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet bis 500 € pro Kalenderjahr; – Aktiver Straf-Rechtsschutz wegen Schädigung der eigenen E-Reputation oder Identitätsmissbrauch.

Verlust beruflicher fremder Schlüssel
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln, die dem VN im Rahmen einer beruflichen/dienstlichen/amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber/Dienstherren überlassen wurden.

Verlust eigener Schlüssel im Gemeinschaftseigentum
Mitversichert. Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.

Verlust privater fremder Schlüssel
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN aus dem Abhandenkommen von – privaten Schlüsseln, – Vereinsschlüsseln, – Schlüsseln, die dem VN im Rahmen eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden, – fremden privaten Schlüsseln für Kraftfahrzeuge, – fremden privaten Tresor und Möbelschlüsseln. Codekarten gelten Schlüsseln gleichgesetzt. Versicherungsschutz besteht, sofern sich der Schlüssel/die Schlüssel rechtmäßig im Gewahrsam des VN befunden hat/haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Feststellungszeitpunkt. Versichert sind auch Folgeschäden aufgrund eines Schlüsselverlustes bis 5.000 EUR je Schadenereignis.

Verlust sonstiger Schlüssel
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN aus dem Abhandenkommen von fremden privaten Schlüsseln für Kraftfahrzeuge.

Verlust von ehrenamtlich erhaltenen Schlüsseln
Mitversichert ist die Haftpflicht des VN aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln, die dem VN im Rahmen eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden.

Wie viel kostet die Privathaftpflichtversicherung im Einfach Komplett Tarif bei der Haftpflichtkasse? (Stand: 23. März 2024)

Familientarif ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall: 97,34 EUR / Jahr bei jährlicher Zahlweise.

Familientarif mit Selbstbeteiligung 125 EUR im Schadenfall: 58,79  EUR / Jahr bei jährlicher Zahlweise.

Paar ohne Kinder ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall: 82,94 € / Jahr bei jährlicher Zahlweise.

Paar ohne Kinder mit Selbstbeteiligung 125 EUR im Schadenfall: 58,79 EUR / Jahr bei jährlicher Zahlweise.

Singletarif ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall: 69,38 EUR / Jahr bei jährlicher Zahlweise.

Singletarif mit Selbstbeteiligung 125 EUR im Schadenfall: 58,79 EUR / Jahr bei jährlicher Zahlweise.

Seniorentarif ab 60 Jahren ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall: 57,83 EUR / Jahr bei jährlicher Zahlweise. 
Im Seniorentarif gibt es keinen Tarif mit Selbstbeteiligung. Hier bekommst du sowieso schon eine rabattierte Privathaftpflichtversicherung bei der Haftpflichtkasse.

Wenn du den Baustein StrafrechtPlus Privat ebenfalls abschließen möchtest, erhöhen sich alle Tarife  jeweils um 16 EUR / Jahr. Wenn du auch noch den Baustein Internet Rechtsschutz-JurCyber Privat wählen möchtest, erhöht sich der Beitrag nochmal um weitere 18 EUR / Jahr.

Bei halbjährlicher oder vierteljährlicher Zahlweise erhöht sich der Beitrag um ein paar Prozent.

Unter folgendem Link findest du auch eine schöne Aufstellung der Haftpflichtkasse über die Jahresbeiträge.
Achtung: Das Formular im Link beinhaltet Netto Beiträge. Es kommt also noch die Versicherungssteuer von derzeit 19 % (Stand: 23.03.2024) oben drauf.

Haftpflichtkasse Jahresbeiträge Übersicht

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