31.01.2024

Die Continentale mit dem Tarif Easy Ambulant 1200

Du hättest gerne finanzielle Unterstützung bei ambulanten Leistungen wie zum Beispiel der Besuch des Heilpraktikers, beim Kauf einer neuen Brille oder bei Vorsorgeuntersuchungen? Die Continentale hat zwei Tarife zur Auswahl. Den Easy Ambulant 600 und Easy Ambulant 1200. Die Konditionen des Easy Ambulant 1200 sind durchaus interessant und könnte sehr passend für dich sein. Ich habe einige wichtige und interessante Informationen zu diesem Tarif für dich recherchiert. Viel Spaß mit diesem Artikel!

Ärztliche Behandlungen – Wird für ambulante ärztliche Behandlungen geleistet?
 
Erstattet werden im Rahmen der tariflichen Leistungssätze 100% der Aufwendungen für ambulante ärztliche Heilbehandlung im Rahmen von Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, die dieser Tarif als Inhalt vorsieht.
Arznei- und Verbandmittel – Werden Arznei- und Verbandmittel erstattet?
 
Erstattet werden zu 100% die Kosten für Arznei- und Verbandmittel, einschließlich der Zuzahlungen. Als Arzneimittel gelten allopathische und homöopathische Medikamente sowie Harn- und Blutteststreifen. Nicht erstattungsfähig sind Präparate zur Behandlung der erektilen Dysfunktion und zur Gewichtsreduktion sowie Badezusätze, kosmetische Mittel, Desinfektions-, Nähr- und Stärkungsmittel. Präparate und Mittel für die enterale Ernährung (z. B. Sonden- oder Trinknahrung) und parenterale Ernährung sind erstattungsfähig, wenn eine Nahrungsaufnahme auf natürlichem Weg aufgrund medizinischer Indikation nicht möglich ist.
Ambulante Kuren – Werden ambulante Kurleistungen erstattet?
 
Die nach § 40 Abs. 5 und 6 des SGB V vorgesehenen Zuzahlungen zu Rehabilitationsmaßnahmen und die nach §41 Abs. 3 SGB V vorgesehenen Zuzahlungen je Tag einer Mutter-Kind-Maßnahme sind zu 100% erstattungsfähig.
Besonderheiten – Gibt es Besonderheiten?
 
Erstattungshöchstbetrag insgesamt für alle tariflichen Leistungen pro versicherter Person und Kalenderjahr 1200 Euro. Zusätzlich gibt es – unabhängig von der Budgethöhe – 300 Euro für Sehhilfen (alle zwei Kalenderjahre) und 600 Euro für refraktive Chirurgie je Auge und je Versicherungsfall „on top“. Sofern bei Vertragsabschluss bereits Sehhilfen benötigt werden, kann zwischen einem Leistungsausschluss für Sehhilfen oder einem Risikozuschlag in Höhe von 3,00 Euro mtl gewählt werden. Weiterhin 100% der Kosten für die Zuzahlungen einer Haushaltshilfe, 70% der Kosten verschiedener digitalen Gesundheitsanwendungen nach bestimmten Voraussetzungen für 12 Monate, danach erneute Verordnung erforderlich und Beitragsbefreiung für max. 3 Monate je versicherten Elternteil bei Bezug von Elterngeld.
Gebührenordnung – Wird auf die Einhaltung der Gebührenordnung verzichtet?
 
Nein, Erstattung bis zum Höchstsatz der GOÄ.
Heilmittel – Werden Heilmittel erstattet?
 
Erstattet werden 100%, nach Vorleistung der GKV der Kosten, für Heilmittel, einschließlich der Zuzahlung. Heilmittel sind die zur Beseitigung oder Linderung von Krankheiten oder Unfallfolgen dienenden Anwendungen oder Behandlungen durch staatlich geprüfte Angehörige von Heilhilfsberufen (z. B. Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Logopäden, Ergotherapeuten). Erstattungsfähig sind auch die Kosten für ärztlich verordnetes Kinesiotaping bis zu 100 %, soweit diese Anwendung von approbierten Ärzten, Heilpraktikern oder Physiotherapeuten durchgeführt wird.
Heilpraktiker – Werden Heilpraktikerleistungen erstattet?
 
Erstattet werden nach etwaiger Vorleistung der GKV 100% der Aufwendungen für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker, max. bis zu den Höchstsätzen des GebüH.
Hilfsmittel – Werden Hilfsmittel erstattet?
 
Erstattet werden nach etwaiger Vorleistung der GKV 100% die Kosten für von einem approbierten Arzt verordnete Hilfsmittel einschließlich Reparatur und Wartung sowie Einweisung in den Gebrauch, einschließlich der gesetzlichen Zuzahlungen. Hilfsmittel sind technische Mittel oder Körperersatzstücke (ausgenommen Sehhilfen und Zahnersatz), die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen. Hierzu zählen auch lebenserhaltende Hilfsmittel (z. B. Beatmungsgeräte), die Anschaffung eines Blindenführhundes einschließlich der erforderlichen Trainingsmaßnahme sowie die Hinzuziehung einer Kommunikationshilfe nach der Kommunikationshilfenverordnung (z. B. Gebärdensprachdolmetscher). Nicht erstattet werden Heilapparate sowie sonstige sanitäre oder medizinisch-technische Bedarfsartikel (z. B. Fieberthermometer, Heizkissen), Geräte, die dem Fitness- bzw. Wellnessbereich zuzuordnen sind, Kosten für den Gebrauch (z. B. Stromkosten, Batterien) und die Pflege von Hilfsmitteln.
Naturheilverfahren – Wird für Naturheilverfahren geleistet?
 
Erstattet werden 100%, nach Vorleistung der GKV, der Kosten für durch Ärzte und Heilpraktiker angewendete Naturheilverfahren. Naturheilverfahren umfassen sämtliche Verrichtungen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker in der von den Heilpraktikerverbänden der Bundesrepublik Deutschland herausgegebenen jeweils gültigen Fassung (GebüH) und darüber hinaus sonstige bewährte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, soweit sie sich aus dem Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren ergeben. Zu Naturheilverfahren gehören auch Chiropraktik und Osteopathie. Erstattungsfähig sind die Kosten bis zu den Höchstsätzen des GebüH bzw. bis zu den Höchstsätzen der im Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren genannten Gebührenziffern und Höchsterstattungsbeträgen.
Psychotherapie – Wird für Psychotherapie geleistet?
 
Nein, keine Leistungen.
Sehhilfen – Werden Sehhilfen erstattet?
 
Erstattet werden 100%, nach Vorleistung der GKV, der Aufwendungen für ärztlich verordnete Brillen (Brillengläser und Brillengestell) und Kontaktlinsen bis max. 300 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren, dazu zählen auch jeweils Bildschirmarbeitsplatzbrillen und Sonnenbrillen mit Dioptrien. Die erstattungsfähigen Kosten für Sehhilfen werden nicht auf die jährliche Leistungshöhe von 1.200 Euro angerechnet.
Operative Sehschärfenkorrektur – Wird für operative Sehschärfenkorrekturen geleistet?
 
Erstattet werden 100%, nach Vorleistung der GKV, der Aufwendungen für refraktive Chirurgie, insgesamt jedoch nicht mehr als bis zu 600 Euro je Auge und je Versicherungsfall. Als refraktive Chirurgie gelten augenchirurgische Maßnahmen mit dem Ziel der Korrektur von Fehlsichtigkeit einschließlich der notwendigen Vor- und Nachuntersuchungen. Die erstattungsfähigen Kosten für refraktive Chirurgie werden nicht auf die jährliche Leistungshöhe von 1200 Euro angerechnet.
Transportkosten ambulant – Werden die Transportkosten zu einer ambulanten Heilbehandlung erstattet?
 
Erstattet werden 100% der gesetzlichen Zuzahlungen nach § 60 SGB V), die im Zusammenhang mit Fahrten zu einer ambulanten Behandlung stehen.
Vorsorgeuntersuchungen – Wird für Vorsorgeuntersuchungen geleistet?
 
Erstattet werden 100% der Aufwendungen für ambulante Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte gemäß dem Tarif zu Grunde liegenden umfassenden Vorsorgekatalog.
Schutzimpfungen – Werden Schutzimpfungen erstattet?
 
Erstattet werden 100% die Kosten für Schutzimpfungen einschließlich Impfstoffe, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) als Standard-, Indikations- bzw. Reiseschutzimpfung empfohlen werden. Darüber hinaus werden die Schutzimpfungen gegen Hepatitis A, Meningokokken- Infektionen und FSME sowie die Malaria-Prophylaxe bis zu 100 % erstattet.
Ambulante Operationen – Werden ambulante Operationen erstattet?
 
Nein, keine Leistungen.
Allgemein
 
 
 
Erstattung ohne GKV-Vorleistung – Wird auch ohne Vorleistung der GKV geleistet?
 
Ja.
Geltungsbereich – Wie lange besteht Versicherungsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland?
 
Während der ersten drei Monate eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne eine besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Bei medizinischer Notwendigkeit wird dieser darüber hinaus ausgedehnt, solange eine Transportunfähigkeit besteht.
Kündigungsrechtverzicht – Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht?
 
Ja.
Kündigungstermin – Ist der 31.12. des Jahres der mögliche Kündigungstermin?
 
Eine Kündigung erfolgt mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Endes des Versicherungsjahres.
Mindestlaufzeit des Vertrages – Wie lang ist die Mindestlaufzeit des Vertrages?
 
2 Jahre.
Niedrigere SB für Kinder – Ist die Selbstbeteiligung bei Kindern und Jugendlichen hälftig?
 
Da dieser Tarif keine absolute Selbstbeteiligung vorsieht, entfällt die Fragestellung.
Tariflicher Selbstbehalt – Auf welche Teilbereiche bezieht sich der tariflich vereinbarte Selbstbehalt?
 
Dieser Punkt entfällt, da die Tarifstufe keinen absoluten Selbstbehalt vorsieht.
Wartezeiterlass – Wird auf die Wartezeiten verzichtet oder erfolgt eine Anrechnung?
 
Die allgemeine Wartezeit und die besonderen Wartezeiten entfallen.
Auslandsreiseschutz – Besteht Auslandreisekrankenversicherungsschutz?
 
Nein, keine Leistungen.
Optionstarif – Handelt es sich um einen Optionstarif?
 
Nein.
Dauerhafter Wegzug ins Ausland – Ist die Fortführung des Versicherungsschutzes bei einem dauerhaften Wegzug ins außereuropäische Ausland möglich?
 
Ja, verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, so setzt sich das Versicherungsverhältnis mit der Maßgabe fort, dass der Versicherer höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleibt, die er bei einem Aufenthalt im Inland zu erbringen hätte.

Steigen die Beiträge?

Nein, es gibt hier keine Altersstaffelung. Der Preis, der ab dem Einstiegsalter für dich kalkuliert ist, gilt ein Leben lang. Natürlich kann es unabhängig davon Beitragserhöhungen geben – das liegt aber auf keinen Fall an deinem Alter. Hier findest du die Beitragsübersicht, die für dein Einstiegsalter gilt. Achtung: Sofern du schon Brillenträger bist, gibt es einen Zuschlag von 3 € monatlich oder du wählst den Leistungsausschluss für Sehhilfen als Alternative. Dann gibt es keinen Zuschlag für dich, aber auch keine Leistung für Sehhilfen wie Brillen, Kontaktlinsen usw.
Dein Eintrittsalter ist das derzeitige Kalenderjahr minus dein Geburtsjahr.

Alter                   Beitrag
0-15                    6,52 €                                                                                                                                                                                                        16-20                  8,10 €
21                        17,59 €
22                       17,92 €
23                       18,24 €
24                       18,57 €
25                       18,89 €
26                       19,20 €
27                       19,51 €
28                       19,82 €
29                       20,12 €
30                       20,41 €
31                        20,71 €
32                       21,00 €
33                       21,28 €
34                       21,56 €
35                       21,84 €
36                       22,11 €
37                       22,38 €
38                       22,65 €
39                       22,92 €
40                      23,18 €
41                       23,44 €
42                      23,70 €
43                      23,95 €
44                      24,21 €
45                      24,45 €
46                      24,68 €
47                      24,89 €
48                      25,09 €
49                      25,27 €
50                      25,44 €
51                       25,62 €
52                      25,79 €
53                      25,96 €
54                      26,12 €
55                      26,29 €
56                      26,44 €
57                      26,60 €
58                      26,75 €
59                      26,89 €
60                     27,04 €
61                      27,20 €
62                     27,36 €
63                     27,53 €
64                     27,00 €
65                     19,10 €

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