29.01.2024
Barmenia Mehr Zahn 80 + Mehr Zahnvorsorge
Krankenzusatzversicherung. Seit Februar 2020 präsentiert sie stolz ihre Zahnzusatzversicherung
„Mehr Zahn“. Dieses innovative Angebot besteht
aus einem modularen Konzept mit vier
verschiedenen Bausteinen. Die Zahnzusatztarife der Barmenia sind durchaus empfehlenswert. Deshalb haben wir uns die Mühe gemacht und beleuchten in diesem Artikel den Tarif Mehr Zahn 80 + Mehr Zahnvorsorge genauer. Die anderen zwei Tarife (Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge und Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge) sehen wir uns in anderen Artikeln näher an. Bei der Kombination eines Barmenia Tarifes für Zahnersatz und für Zahnvorsorge erhältst du automatisch den Tarif Mehr Zahnvorsorge Bonus.
Zahnärztliche Behandlung – In welchem Umfang wird für Zahnbehandlung geleistet?
Mehr Zahn 80 – Keine Leistungen.
Im Tarif Mehr Zahnvorsorge Bonus (Abkürzung: Mehr Zahn VB) werden 100% der Aufwendungen für Kunststoff-Füllungen, Wurzel und Parodontosebehandlungen sowie Aufbiss-Schienen erstattet. Dabei sollen die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträgers zunächst in Anspruch genommen werden. Die Erstattung erfolgt jedoch auch dann, wenn die GKV oder Heilfürsorge keine Leistungen erbringt.
Besondere Schmerzausschaltung – Wird für besondere Schmerzausschaltungsmaßnahmen erstattet?
Mehr Zahn 80 – Nein, keine Leistungen.
Im Tarif Mehr Zahn VB werden 100% der Kosten für schmerzlindernde Maßnahmen (für Angstpatienten) erstattet. Hierzu gehören Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose, Analgosedierung und Lachgas-Sedierung. Auch hier wird empfohlen, zuerst die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträgers zu nutzen, aber es wird auch geleistet, wenn diese keine Leistungen erbringen.
Professionelle Zahnreinigung – In welchem Umfang wird für professionelle Zahnreinigung/Prophylaxe geleistet?
Mehr Zahn 80 – Nein, keine Leistungen.
Im Tarif Mehr Zahn VB werden hingegen 100% der Aufwendungen für zahnmedizinische Prophylaxe Maßnahmen ohne Höchstgrenze erstattet. Hierzu zählen unter anderem professionelle Zahnreinigung, Prothesenreinigung, Fluoridierung zur Zahnschmelz-Härtung sowie die Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen und Fissuren Versiegelung.
Zahnersatz – In welchem Umfang wird für Zahnersatz geleistet?
Mehr Zahn 80 – Erstattet werden 80% der Aufwendungen für Zahnersatz (Inlays, Onlays, Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate) inklusive der Vorleistungen der GKV oder eines anderen Kostenträgers. Die Kosten für Keramik und Kunststoff-Verblendungen sind für alle Zähne versichert. Eingeschlossen sind auch Vor- und Nachbehandlungen, wie funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie augmentative Leistungen (Knochenaufbau).
Im Tarif Mehr Zahn VB gibt es keine Leistungen für Zahnersatz.
Zahnaufhellende Maßnahmen (Bleaching) -Werden die Aufwendungen für zahnaufhellende Maßnahmen (Bleaching) erstattet?
Mehr Zahn 80 – Nein, keine Leistungen.
Im Tarif Mehr Zahn VB hingegen werden 100% der Kosten für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching) bis zu 200 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren erstattet. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen in einer zahnärztlichen Praxis stattfinden oder zahnärztlich begleitet werden.
Kieferorthopädie – Wie hoch ist der Erstattungssatz für kieferorthopädische Maßnahmen?
Mehr Zahn 80 – Keine Leistungen.
Im Tarif Mehr Zahn VB werden hingegen 100% der Aufwendungen für kieferorthopädische Behandlung erstattet, in Verbindung mit einer eventuellen Vorleistung der GKV und/oder eines anderen Kostenträgers. Diese Erstattung gilt, wenn die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde, wobei die Altersgrenze bei Unfällen entfällt. Die maximale Erstattung ist für die gesamte kieferorthopädische Behandlung auf maximal 2.000 Euro begrenzt.
Material- und Laborkosten – Werden Material- und Laborkosten erstattet?
Im tariflichen Umfang werden die Aufwendungen für Material- und Laborkosten zu angemessenen Preisen erstattet.
Inlays – Werden Einlagefüllungen (Inlays) erstattet?
Mehr Zahn 80 – Erstattet werden 80 % der Aufwendungen für Inlays inklusive der Vorleistungen der GKV oder eines anderen Kostenträgers. Wird die GKV-Leistung nicht in Anspruch genommen, erfolgt eine Vorleistungskürzung von 20%.
Im Tarif Mehr Zahn VB gibt es keine Leistungen für Inlays.
GOZ Zahnersatz – Wird auf die Einhaltung der Gebührenordnung bei Zahnersatz verzichtet?
Mehr Zahn 80 – Nein, Erstattung nur bis zum Höchstsatz der GOZ.
Im Tarif Mehr Zahn VB erfolgt keine Leistung für Zahnersatz, daher entfällt die Frage.
Heil- und Kostenplan – Ist dem Versicherer vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen?
Mehr Zahn 80 – Nein, die Vorlage eines Heil- und Kostenplans ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.
Im Tarif Mehr Zahn VB ist die Vorlage eines Heil- und Kostenplans nicht verpflichtend, wird jedoch für kieferorthopädische Behandlungen empfohlen.
Zahnstaffel – Sieht der Tarif eine Zahnstaffel vor?
Mehr Zahn 80 – Bei Zahnersatz gilt: Im 1. Kalenderjahr (Kj) bis 1.500 Euro, im 1. bis 2. Kj 3.000 Euro, im 1. bis 3. Kj 4.500 Euro, im 1. bis 4. Kj bis 6.000 Euro, ab 5. Kj unbegrenzt. Bei vorherigem Versicherungswechsel gelten reduzierte Staffelbeträge.
Im Tarif Mehr Zahn VB gilt für kieferorthopädische Leistungen: Im 1. Kalenderjahr (Kj) bis 150 Euro, im 1. bis 2. Kj 300 Euro, ab 3. Jahr im tariflichen Umfang (max. 2.000 Euro). Andere tarifliche Leistungen sind ohne Begrenzung.
Wegfall der Zahnstaffel bei Unfall – Entfällt die mögliche Zahnstaffel bei Unfall?
Ja.
Besonderheiten – Gibt es Besonderheiten?
Mehr Zahn 80
Innovationsgarantie: Sämtliche Zahnersatz-Maßnahmen sind versichert, auch solche, die es heute noch nicht gibt. Zukunftsgarantie: Die GKV oder Heilfürsorge orientieren sich beim Zahnersatz am vorliegenden Befund, was einen Festzuschuss ergibt. Die Leistungen der GKV oder Heilfürsorge können sich ändern, beeinträchtigen jedoch nicht den Versicherungsschutz. Die vereinbarten Leistungen bleiben unverändert erhalten.
Im Tarif Mehr Zahn VB gibt es eine Innovationsgarantie für sämtliche zahnmedizinische Prophylaxe- und Zahnbehandlungs-Maßnahmen, auch solche, die heute noch nicht existieren.
Implantate – Wie werden Implantate erstattet?
Mehr Zahn 80 – Implantate werden wie Zahnersatz ohne weitere Einschränkungen erstattet.
Im Tarif Mehr Zahn VB gibt es keine Leistungen für Implantate.
GOZ Behandlung – Wird auf die Einhaltung der Gebührenordnung bei Zahnbehandlung verzichtet?
Mehr Zahn 80 – Dieser Punkt entfällt, da keine Leistung für Zahnbehandlung aus diesem Tarif erfolgt.
Im Tarif Mehr Zahn VB erfolgt die Erstattung nur bis zum Höchstsatz der GOZ und nicht darüber.
Allgemein Erstattung ohne GKV-Vorleistung – Wird auch ohne Vorleistung der GKV geleistet?
Ja.
Geltungsbereich – Wie lange besteht Versicherungsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland?
Während des ersten Monat seines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Bei medizinischer Notwendigkeit besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung antreten kann.
Kündigungsrechtverzicht – Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht?
Ja.
Kündigungstermin – Ist der 31.12. des Jahres der mögliche Kündigungstermin?
Nein, die Kündigung ist ohne eine Frist zum ersten Mal zum Ende der Mindesttarifdauer (12 Monate) möglich, danach täglich möglich.
Mindestlaufzeit des Vertrages – Wie lang ist die Mindestlaufzeit des Vertrages?
Die Mindesttarifdauer beträgt zwölf Monate.
Niedrigere SB für Kinder – Ist die Selbstbeteiligung bei Kindern und Jugendlichen hälftig?
Da dieser Tarif keine absolute Selbstbeteiligung vorsieht, entfällt die Fragestellung.
Tariflicher Selbstbehalt – Auf welche Teilbereiche bezieht sich der tariflich vereinbarte Selbstbehalt?
Dieser Punkt entfällt, da die Tarifstufe keinen absoluten Selbstbehalt vorsieht.
Wartezeiterlass – Wird auf die Wartezeitenverzichtet oder erfolgt eine Anrechnung?
Es bestehen keine Wartezeiten.
Auslandsreiseschutz – Besteht Auslandreisekrankenversicherungsschutz?
Nein, keine Leistungen.
Optionstarif – Handelt es sich um einen Optionstarif?
Nein.
Dauerhafter Wegzug ins Ausland – Ist die Fortführung des Versicherungsschutzes bei einem dauerhaften Wegzug ins außereuropäische Ausland möglich?
Ja, sofern die versicherte Person den gewöhnlichen Aufenthalt in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum verlegt, setzt sich das Versicherungsverhältnis mit der Maßgabe fort, dass der Versicherer höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleibt, die er bei einem Aufenthalt im Inland zu erbringen hätte. Die Schweiz wird den genannten Staaten gleichgestellt. Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins außereuropäische Ausland, endet das Versicherungsverhältnis, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Steigen die Beiträge?
Ja, hier findest du die Alters- und Beitragsübersicht.
Alter Beitrag
0-20 0,70 € 21-30 4,60 € 31-40 10,60 € 41-50 15,90 € 51-60 23,90 € 61-100 29,20 €
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