31.01.2024

Barmenia Mehr Sehen (Brillenversicherung)

Du möchtest eine Versicherung rund um deine Augengesundheit? Dann habe ich für dich interessante Informationen übersichtlich gesammelt. In diesem Artikel geht es um die durchaus empfehlenswerte Brillenversicherung „Mehr Sehen“ der Barmenia. Dieser Tarif hat im Marktvergleich rund um Brillenzusatzversicherungen die Nase ganz weit vorne.

Die Bedeutung der Augengesundheit wird oft unterschätzt, und Vorsorgeuntersuchungen werden häufig vernachlässigt. Dies kann jedoch dazu führen, dass eine Fehlsichtigkeit unentdeckt bleibt, was letztendlich zu zusätzlichen Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen führt. Immer stärker spielen auch Themen wie Operationen zur Korrektur von Sehproblemen eine Rolle. Die Brillenversicherung „Mehr Sehen“ der Barmenia bietet eine umfassende Ergänzung zur bestehenden Krankenversicherung, die einen entscheidenden Schutz für deine Augen gewährleistet.

Die Wichtigkeit regelmäßiger Augenuntersuchungen und präventiver Maßnahmen rückt immer mehr in den Fokus der Gesundheitsvorsorge. Oftmals wird jedoch übersehen, dass eine einmal diagnostizierte Fehlsichtigkeit schnell zu erheblichen Ausgaben für Sehhilfen führen kann. Brillen und Kontaktlinsen sind nicht nur finanziell belastend, sondern betreffen auch die Lebensqualität der Betroffenen. Mit dem Brillen-Tarif „Mehr Sehen“ wird die Absicherung deiner Augengesundheit umfassend erweitert. So können Kosten für Sehhilfen und sogar Augenoperationen besser abgedeckt werden.

Ärztliche Behandlungen – Wird für ambulante ärztliche Behandlungen geleistet?
 
Nein, keine Leistungen.
Arznei- und Verbandmittel – Werden Arznei- und Verbandmittel erstattet?
 
Nein, keine Leistungen.
Ambulante Kuren – Werden ambulante Kurleistungen erstattet?
 
Nein, keine Leistungen.
Besonderheiten – Gibt es Besonderheiten?
 
Ja, Sofort-Hilfe bei Erblindung durch einen Unfall, einmalig 10.000 Euro
Gebührenordnung – Wird auf die Einhaltung der Gebührenordnung verzichtet?
 
Nein, Erstattung bis zum Höchstsatz der GOÄ.
Heilmittel – Werden Heilmittel erstattet?
 
Nein, keine Leistungen.
Heilpraktiker – Werden Heilpraktikerleistungen erstattet?
 
Nein, keine Leistungen.
Hilfsmittel – Werden Hilfsmittel erstattet?
 
Nein, keine Leistungen.
Naturheilverfahren – Wird für Naturheilverfahren geleistet?
 
Nein, keine Leistungen.
Psychotherapie – Wird für Psychotherapie geleistet?
 
Nein, keine Leistungen.
Sehhilfen – Werden Sehhilfen erstattet?
 
Ja, erstattet werden 100 % der Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Operative Sehschärfenkorrektur – Wird für operative Sehschärfenkorrekturen geleistet?
 
Erstattet werden 100% der Aufwendungen für Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit (zum Beispiel LASIK-Operationen. Geleistet wird einmalig für insgesamt 1.000 Euro für beide Augen.
Transportkosten ambulant – Werden die Transportkosten zu einer ambulanten Heilbehandlung erstattet?
 
Nein, keine Leistungen.
Vorsorgeuntersuchungen – Wird für Vorsorgeuntersuchungen geleistet?
 
Erstattet werden 100 % der Kosten für augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen.
Schutzimpfungen – Werden Schutzimpfungen erstattet?
 
Nein, keine Leistungen.
Ambulante Operationen – Werden ambulante Operationen erstattet?
 
Nein, keine Leistungen.
 
Allgemein
 
Erstattung ohne GKV-Vorleistung – Wird auch ohne Vorleistung der GKV geleistet?
 
Ja.
Geltungsbereich – Wie lange besteht Versicherungsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland?
 
Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Bei medizinischer Notwendigkeit besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung antreten kann.
Kündigungsrechtverzicht – Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht?
 
Ja.
Kündigungstermin – Ist der 31.12. des Jahres der mögliche Kündigungstermin?
 
Nein, eine Kündigung ist ohne eine Frist zum ersten Mal zum Ende der Mindesttarifdauer (12 Monate), danach täglich möglich.
Mindestlaufzeit des Vertrages – Wie lang ist die Mindestlaufzeit des Vertrages?
 
Die Mindesttarifdauer beträgt zwölf Monate.
Wartezeiterlass – Wird auf die Wartezeiten verzichtet oder erfolgt eine Anrechnung?
 
Ja, Versicherungsschutz besteht grundsätzlich ohne Wartezeiten. Achtung: Bei Operationen zur Behebung der Fehlsichtigkeit (zum Beispiel LASIK) besteht Versicherungsschutz jedoch erst nach Ablauf von zwei Jahren seit Beginn des Tarifes.
Auslandsreiseschutz – Besteht Auslandreisekrankenversicherungsschutz?
 
Nein, keine Leistungen.
Optionstarif – Handelt es sich um einen Optionstarif?
 
Nein.
Dauerhafter Wegzug ins Ausland – Ist die Fortführung des Versicherungsschutzes bei einem dauerhaften Wegzug ins außereuropäische Ausland möglich?
 

Ja, sofern die versicherte Person den gewöhnlichen Aufenthalt in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum verlegt, setzt sich das Versicherungsverhältnis mit der Maßgabe fort, dass der Versicherer höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleibt, die er bei einem Aufenthalt im Inland zu erbringen hätte. Die Schweiz wird den genannten Staaten gleichgestellt. Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins außereuropäische Ausland, endet das Versicherungsverhältnis sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

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Alter                   Beitrag
0-20                    9,80 €                                                                                                                                                                                                        ab 21                  12,90 €

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